Anbei neue Informationen des Österreichischen Blasmusikverbandes zur neuen Lockerungsverordnung – ua zu den Themen Proben und Veranstaltungen.
Mit 16. August 2020 wurde eine neue Version der „Gesamte Rechtsvorschrift für Covid-19-Lockerungsverordnung“ seitens des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht.
Der Österreichische Blasmusikverband ist sehr zeitnah bemüht, alle Neuerungen in den Verordnungen zu interpretieren und erneut zu informieren.
Die laufenden Aktualisierungen der Informationen stehen im Blasmusik-Wiki unter der Adresse https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19 zur Verfügung.
Es wird ua. darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen mit über 200 Besuchern verpflichtend ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen ist und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen ist.