Der ÖBV informiert:
- Im Bereich der Probentätigkeit hat es gegenüber den letzten Informationen keine Änderung gegeben. Weiterhin auf Hygienebestimmungen und Abstandsregeln achten!
Wir empfehlen aufgrund der erhöhten Infektionszahlen die Vorgangsweise mit dem MNS auch in den Probelokalen. Daher sollten die Musikerinnen und Musiker den MNS im Probelokal nur ablegen, wenn sie sich auf ihrem Probenplatz befinden.
- Auch sind wir dabei, eine Vorlage für ein Präventionskonzept bezüglich des Probenbetriebes zu erstellen. Dieses wird in den nächsten Tage im Blasmusik-Wiki unter https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19 finden sein.
Information bezüglich der am Montag, 21.09.2020 wirksam werdenden Verordnung