Organisation - Förderungen
Projektförderungen
20% der Projektaufwendungen bis zu max. 2.000,00
Der antragsstellende Mitgliedsverein hat mindestens drei Monate vor Projektstart eine detaillierte Projektbeschreibung inkl. Finanzierungsplan dem geschäftsführenden Präsidium zur Genehmigung vorzulegen. Für die Begutachtung des Projektes sind die Fachkreise Landesmusikkommission und Jugend zu hören. Bei Stimmengleichheit gilt die Anschauung als zum Beschluss erhoben, welche die Landesmusikkommission vertritt.
Die finanziellen Aufwendungen sind nachzuweisen.
Teilnahme an ÖBV-Kursen / Seminaren außerhalb von Vorarlberg – Übernahme der Kursgebühren
(Arbeitsmaterialien, Partituren, Fahrt- u. Nächtigungskosten werden nicht übernommen)
Antrag an office@vbv-blasmusik.at
Trachten für Blasmusikvereine
https://vorarlberger-landestrachtenverband.at/service/downloads
Wir müssen die Fördersätze für Trachtenanschaffungen für Mitglieder des Vorarlberger Blasmusikverbandes kürzen. Aufgrund der derzeitigen budgetären Situation stehen begrenzte Mittel der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg zur Verfügung, wodurch die Fördergelder an den Landestrachtenverband die wir budgetiert haben, nicht erhöht wurden.
Dadurch sind wir gezwungen, die Fördersätze für Trachten zu senken. Dies gilt ab 1.1.2025.
Wir bitten euch, eure Vereine entsprechend zu informieren. Wir brauchen noch etwas Zeit, die ganzen Formulare und die Richtlinien anzupassen, die wir euch dann zukommen lassen.
Die Fördersätze gelten jeweils für Nettoanschaffungskosten:
- Frauentrachten werden auf 20% gesenkt - bisher 30%
- Herrentrachten werden auf 15% gesenkt - bisher 20%
- Hemden werden auf 10% gesenkt - bisher 20%
- Die Höchstsubvention pro Verein wird auf 10% gesenkt -
10 % der jährlichen Landessubvention – Anteil des Vorarlberger Blasmusikverbands