Facebook

Druckversion

zur Verleihung von Ehrenzeichen durch den Vorarlberger Blasmusikverband.

§ 1 Ehrenzeichen für Mitglieder einer Mitgliedskapelle

Der Vorarlberger Blasmusikverband verleiht an Mitglieder* einer ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedskapelle des Landesverbandes folgende Ehrenzeichen:
  • für 25 – jährige Mitgliedschaft das Silberne Ehrenzeichen,
  • für 40 – jährige Mitgliedschaft das Goldene Ehrenzeichen,
  • für 50 – jährige Mitgliedschaft die Goldene Ehrenspange und „50“ eingraviert
  • für 60 – jährige Mitgliedschaft die Goldene Ehrenspange mit Kranz und „60“ eingraviert
  • für 70 – jährige Mitgliedschaft die Goldene Ehrenspange mit Kranz und „70“ eingraviert
  • Danach erfolgt die Verleihung alle 5 Jahre mit der jeweiligen Zahl eingraviert.

*Mitglieder einer VBV-Mitgliedskapelle sind Musiker, aber auch Nichtmusiker wie Funktionäre, Fähnriche, Stabführer, Marketender/innen, u.a.

§ 2 Verleihungserfordernisse dieser Ehrenzeichen

Die Ehrenzeichen für die langjährige Treue zu einer Blaskapelle können nur an Mitglieder einer Mitgliedskapelle des Vorarlberger Blasmusikverbandes verliehen werden:

  1. das Silberne Ehrenzeichen für 25-jährige aktive Tätigkeit in einem oder mehreren Mitgliedskapellen des VBV. Als Ersatzzeiten gelten nachgewiesene Mitgliedschaften in einer Blaskapelle im In- und Ausland. Allerdings müssen die letzten 5 Jahre eine Mitgliedschaft in einer Mitglieds-kapelle des VBV gewesen sein;
  2. das Goldene Ehrenzeichen für 40-jährige aktive Tätigkeit;
  3. die Goldene Ehrenspange für 50-jährige aktive Tätigkeit;
  4. die Goldene Ehrenspange mit Kranz für 60- und 70-jährige aktive Tätigkeit sind sinngemäß nach § 2a) zu verleihen.

§ 3 Ehrenzeichen für aktive Kapellmeister

Der Vorarlberger Blasmusikverband verleiht an aktive Kapellmeister folgende Ehrenzeichen:

  • Für 20-jährige Kapellmeistertätigkeit das Silberne Kapellmeister-Ehrenzeichen mit Kranz, und der Zahl 20 auf dem rot-weißen Ordensdreieck.
  • Für 30-jährige Kapellmeistertätigkeit das Goldene Kapellmeister-Ehrenzeichen mit Kranz und der Zahl 30 auf dem rot-weißen Ordensdreieck.
  • Für 40-jährige Kapellmeistertätigkeit das Goldene Kapellmeister-Ehrenzeichen mit Kranz und der Zahl 40 auf dem rot-weißen Ordensdreieck.
  • Für 50-jährige Kapellmeistertätigkeit das Goldene Kapellmeister-Ehrenzeichen mit Kranz und der Zahl 50 auf dem rot-weißen Ordensdreieck.
  • Danach erfolgt die Verleihung alle 5 Jahre mit der jeweiligen Zahl auf dem rot-weißen Ordensdreieck.

§ 4 Verleihungserfordernisse der Ehrenzeichen für aktive Kapellmeister

  • Die Ehrenzeichen für langjährige Kapellmeistertätigkeit können nur an aktive Dirigenten einer Mitgliedskapelle des Vorarlberger Blasmusikverbandes verliehen werden.
  • Die weiteren Erfordernisse sind sinngemäß dem § 2a zu entnehmen.

§ 5 Goldenes Ehrenzeichen für besondere Verdienste um das heimische Blasmusikwesen

Das vom Vorarlberger Blasmusikverband geschaffene „Goldene Ehrenzeichen für besondere Verdienste um das heimische Blasmusikwesen“ kann verliehen werden an:

  • Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens, sofern besondere Verdienste um die Blasmusik vorliegen und
  • Personen, die über einen längeren Zeitraum einen Mitgliedsverein finanziell oder ideell unterstützt haben.

§ 6 Urkunde

  • Zur Verleihung aller Ehrenzeichen des Vorarlberger Blasmusikverbandes ist eine Urkunde auszustellen und zumindest vom Landesobmann zu unterfertigen.

§ 7 Verleihung der Ehrenzeichen

  • Die Verleihung der „Silbernen Ehrenzeichen“ erfolgt in der Regel durch den Bezirksobmann oder seinen Stellvertreter. Bei allen anderen Ehrenzeichen ist die Dekoration vom Landesobmann, bei Verhinderung durch einen vom Landesverband nominierten Vertreter vorzunehmen. Das „Goldene Ehrenzeichen für besondere Verdienste um das heimische Blasmusikwesen“ kann auf Wunsch auch von einem Vereinsfunktionär verliehen werden.
  • Die Verleihung aller Ehrenzeichen des Vorarlberger Blasmusikverbandes soll in einem würdigen Rahmen geschehen.
  • Die Kosten der Ehrenzeichen gehen die Auslagen des Antragstellers nach den Sätzen der Gebührenordnung des VBV.
  • Sämtliche Ehrenzeichen gehen in das Eigentum des Ausgezeichneten über. Sie sollen auf der linken Brustseite getragen werden.

Kontakt

Vorarlberger Blasmusikverband
Bahnhofstraße 6
6800 Feldkirch

Sekretariat
Telefon: +43 650 4023846
office@vbv-blasmusik.at

Büro-Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:30 bis 11:30 Uhr

Sponsoren & Partner